Tanz, Schauspiel und Gesang – Regeln & Fakten

Ergänzend zur Satzung des VfB Bad Mergentheim e.V., die vorrangig Gültigkeit hat, gibt es eine Abteilungsordnung. Hier die wichtigsten Fakten dazu:

Zweck der Abteilung TSG:

Die Abteilung konzipiert gemeinsam Bühnenauftritte mit Tanz, Schauspiel und Gesang und übt diese ein. Ziel ist es, gemeinsam die einzelnen Talente der Mitglieder im Bereich Tanz, Gesang und Schauspiel zu fördern und einen Beitrag am kulturellen Leben der Region zu leisten. Die Abteilung TSG erfüllt dieses Ziel durch Auftritte auf kulturellen Veranstaltungen, durch selbst organisierte Veranstaltungen und durch Kooperationen mit Vereinen oder Gruppen aus der Region.

Rechtliche Stellung:

Die Abteilung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Außerdem sind sie rechtlich unselbstständig und organisatorisch dem Hauptverein untergliedert. Grundlage der Abteilungsordnung ist die Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung.

Mitgliedschaft:

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Abteilung ist die Mitgliedschaft im Hauptverein selbst durch ausfüllen des Mitgliedsantrags. Die Aufnahme in die Abteilung TSG ist erst ab 12 Jahren möglich. Über eine frühere Mitgliedschaft entscheidet der Abteilungsvorstand einheitlich.

Die Kündigung in der Abteilung ist nur durch eine Kündigung beim Hauptverein möglich. Die Kündigung im Hauptverein ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge (auch Abteilungsbeiträge etc.) werden nicht zurückgezahlt. Allerdings wird die Bezahlung der Abteilungsbeiträge ab Bestätigung der Kündigung eingestellt.

Mitgliedsbeitrag:

Der Beitrag des Hauptvereins wird durch die Jahreshauptversammlung des Vereins bestimmt. Die Abteilungsbeiträge durch die Abteilungsversammlung. Derzeit betragen die Beiträge:

Hauptverein:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:        38,00 Euro

Erwachsener:                                                   49,00 Euro

Passive Mitglieder:                                          42,00 Euro

 

Abteilungsbeitrag:

10,00 Euro (im Monat, halbjährliche Abbuchung, geplant im Februar und im August)

Abteilungsversammlung:

Die Abteilungsversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt und wird von dem Abteilungsvorstand schriftlich (per WhatsApp-Gruppen) einberufen. Die Einberufung erfolgt mind. zwei Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung. Bei Abstimmungen hat jedes anwesende Vereinsmitglied eine Stimme. Bei Abwesenheit kann die Stimme eines Mitglieds vorab schriftlich beim Vereinsvorstand eingereicht werden.

Die Abteilungsversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:

  1. a) Entgegennahme der Berichte des Abteilungsvorstands
  2. b) Entlastung des Abteilungsvorstands;
  3. c) Neuwahlen des Abteilungsvorstands;
  4. d) Festsetzung der Abteilungsbeiträge;
  5. e) Bericht der Jugendlichen über Aktivitäten des vergangenen Jahres und Vorstellung der Planung für das kommende Jahr
  6. e) Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge;
  7. f) Beschlussfassung über Auflösung der Abteilung.

Beachtet insbesondere hierzu die Abteilungsordnung §10

Finanzmittel:

Alle zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden aus Abteilungsbeiträgen, Arbeitseinsätzen, Sponsoring und Auftrittshonoraren erzielt und werden nur für die Abteilung verwendet. Der Abteilungsvorstand erstellt immer für das künftige Kalenderjahr einen Haushaltsplan. Dieser wird durch den Vereinsbeirat beschlossen. Ausgaben können nur innerhalb dieses Haushaltsplans getätigt werden. Änderungen sind nur mit Zustimmung des Vereinsbeirates möglich.

(Geistiges) Eigentum:

Alle außenwirksamen Maßnahmen und Kommunikationskanäle (z.B. Social-Media Accounts), die unter dem Abteilungsnamen geführt werden, sind Eigentum der Abteilung und müssen bei Austritt eines Mitglieds an die Abteilung übertragen werden. Alle Mitglieder der Abteilung sind damit einverstanden, dass das geistige Eigentum (Choreografie, Texte, etc.) auf die Abteilung übertragen wird, wenn diese im Rahmen der Vereinstätigkeit entstehen